Fördermitglieder

Fördermitglieder

Unser Verein ist auf Unterstützung jeder Art angewiesen. Auch wenn Sie sich nicht persönlich als aktives Mitglied engagieren können oder wollen, können Sie auf andere Art mitwirken. Helfen Sie uns dabei, unsere Ziele zu erreichen. Als Fördermitglied unterstützen Sie uns finanziell und ermöglichen uns so die Umsetzung unserer Projekte.

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

[Telefon: 0152/33755941 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: vorstand@tus-blankenstein.de]

S p e n d e n – I n f o r m a t i o n 

Motto: TUE GUTES UND REDE DRÜBER

 

Um die Vereinsbeiträge in einem sozialverträglichen Rahmen zu halten, sind Vereine zu ihrem Über­leben zunehmend auf Unterstützungen und Spenden durch die Allgemeinheit angewiesen. Wer einem als gemeinnützig anerkannten Verein, wie es der Sportverein TuS Blankenstein 1970 e.V. ist, eine Spende zu­kommen lässt, kann sicher sein, dass er mit seiner Spende eine gute Sache unterstützt. Denn das Finanzamt kontrolliert die gemeinnützige Verwendung der gespendeten Mittel.

Zum Anderen belohnt der Staat aber auch denjenigen, der sich uneigennützig verhält. Man muss nur mit seinem Finanzamt darüber reden. Dieses gibt dem Spender bis hin zur Hälfte des Spendenbetra­ges als Steuerersparnis wieder zurück. Spenden ist damit zwar nicht gerade ein Steuersparmodell, immerhin kann man aber Gutes tun, ohne seine eigenen Interessen ganz aus dem Auge zu verlieren.

 

Seit Abschaffung der sog. Durchlaufspende (nämlich in der Regel erst an die Stadt, die auch die Spendenbescheinigung ausstellte) hat das Verfahren auch seine bü­rokratischen Schrecken verlo­ren. Seit 2000 sind die Vereine nämlich direkt empfangsberechtigt und stellen auch die entsprechen­den Zuwendungsbescheinigungen selbst aus. Dadurch sind z.B. erstmals auch Sachspenden prak­tisch möglich geworden. Denn welcher Spender hätte früher ein Fass Bier/gebrauchten Computer oder Pkw usw. erst über die Stadt an seinen Verein geschickt?.

 

 

Was müssen Sie als Spender also beachten, um mit Ihrem Finanzamt erfolgreich ins Gespräch zu kommen?  Sollten Sie eine Sachspende in Erwägung ziehen, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Ver­ein üblich und empfehlenswert. In diesem Zusammenhang erfahren Sie die zu beachtenden Beson­derheiten.

Wie bewirkt man nun eine Geldspende? Sehr einfach, und zwar so:

  1. Sie füllen wie gewohnt einen üblichen Überweisungsträger aus und benennen als Empfänger den TuS Blankenstein 1970 e.V. (Bankanschrift siehe unten). Machen Sie deutlich, dass es sich um eine Spendehandelt (ggf. sogar mit weiterer Zweckbestimmung). Schließlich geben Sie unserem Kassierer eine Chance, Sie zu identifizieren und Sie postalisch mit der Zuwendungsbescheinigung zu erreichen: in der Regel alsoName und Anschrift, bei Mitgliederspenden Name + MitgliedsNr. oder ähnliches. Sollten Sie wider Erwarten nicht binnen eines Monats nach Einreichung des Überweisungsträgers bei Ihrem Kreditinstitut die Zuwendungsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an einen Ihnen bekannten Vereinsverantwortlichen (zu erfahren auch über die Homepage, s.u.).  Noch einfacher geht es bei sog. „Kleinspenden“ bis 100.-€ einschließlich + Verwendung eines vereinsseitig vorgedruckten Überweisungsträgers. Mit Ausnahme des Spendenbetrages ent­hält dieser schon alle erforderlichen Angaben. Hier genügt Ihrem Finanzamt als Spendennach­weis die Vorlage dieses Überweisungsträgers + Kontoauszug. Sie benötigen also keine formelle Zuwendungsbestätigung des Vereins.
  2. Sie tragen den Spendenbetrag unter „Sonderausgaben/Spenden“ in Ihre Einkommensteuererklä­rung des Jahres ein, in dem Sie die Spende gezahlt haben, und fügen die Zuwendungsbestäti­gung im Original bei (bei „Kleinspenden“: Vereins-Überweisungsträger + Kontoauszug).

 

 

Das ist alles. In dem dann ergehenden Steuerbescheid können Sie schließlich ablesen, dass die Spende steuermindernd unter „Sonderausgaben“ berücksichtigt wurde. Dabei gilt der Grundsatz: je höher das Einkommen, desto höher die Steuerersparnis.

 

Wichtig für gewerbliche Unternehmer: Spenden mindern nicht nur die Einkommen­steuer/Körperschaftssteuer, sondern auch die Gewerbesteuer (§ 9 Nr.5 GewStG).

 

 

Das Konto für die Überweisung von Spenden an den TuS Blankenstein lautet:

Sparkasse Hattingen (BLZ 430 510 40) Konto Nr. 300 3 118

IBAN: DE33 4305 1040 0003 0031 18

BIC: WELADED1HTG

Verwendungszweck: Spende TuS Blankenstein